Der private Jota-Porsche behält den WEC-Sieg bei den 6 Stunden von Spa - Ferrari verliert aufgrund eines Formfehlers - Muss das Reglement geändert werden?
Am Ende machte es sich das Berufungsgericht, das wegen der Paralympics ausnahmsweise nicht in Paris, sondern in Genf tagte, einfach: Ferrari verliert die Berufung gegen den zurückgewiesenen Protest bei den 6 Stunden von Spa 2024 wegen eines Formfehlers. Der Jota-Porsche #12 von Will Stevens und Callum Ilott behält den Sieg.
Die Begründung lautet, dass der ursprüngliche Protest gegen die Entscheidung, das Rennen zu verlängern ("Entscheidung 71"), nicht innerhalb des Zeitfensters von 60 Minuten eingelegt wurde. Da gegen eine solche Entscheidung kein Protest eingelegt werden kann, hätte direkt eine Berufung angekündigt werden müssen - und zwar innerhalb eines Zeitfensters von 60 Minuten.
Ferrari AF Corse legte dagegen Protest gegen das Ergebnis ein, das natürlich erst nach dem Zieleinlauf veröffentlicht wurde. Die Protestfrist gegen den Neustart war spätestens um 20:40 Uhr abgelaufen, eine Stunde nachdem die Entscheidung per E-Mail an alle Teamchefs verschickt worden war. Der Protest von Ferrari (keine Berufung) wurde um 22:03 Uhr eingereicht.
Er richtete sich sowohl gegen die Entscheidung 71 als auch gegen das vorläufige Ergebnis. Der Protest wurde mit der Begründung abgelehnt, dass gegen eine Entscheidung der Sportkommissare kein Protest eingelegt werden könne ("Entscheidung 80"). Erst danach kündigte Ferrari die Berufung an - und zwar gegen Entscheidung 80, nicht gegen Entscheidung 71.
Das Gericht rügt aber auch die Sportkommissare. Diese hätten den Protest nicht einfach mit der Begründung ablehnen dürfen, dass gegen die Entscheidung kein Protest möglich sei. Denn die Möglichkeit, gegen das vorläufige Ergebnis Protest einzulegen, ist im Sportlichen Reglement der Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC) ausdrücklich vorgesehen.
Das Ergebnis ist letztlich unbefriedigend, da es keine Klarheit über den Sachverhalt gibt, gegen den Ferrari protestiert hat. Das Gericht hat es sich durch den Formfehler sehr bequem gemacht, sich nicht mit der Sache selbst auseinandersetzen zu müssen. Und da gibt es noch einiges zu tun.
Jedenfalls mahnt das Gericht an, dass "die zuständige Sporthoheit [FIA] aufgrund dieses Urteils die entsprechenden Konsequenzen zieht". Denn das Sportliche Reglement ist in der Frage der Renndauer nicht eindeutig.
So heißt es in Absatz 14.3.1, dass die Rennzeit angehalten oder geändert werden kann, aber die in Anlage 1 festgelegte Wettkampfzeit nicht überschreiten darf. Dieser Anhang 1 (der für jede Veranstaltung neu erstellt wird) legt jedoch keine feste Zeit für das Ende der Veranstaltung fest, sondern nur die Dauer des Rennens.
Der genannte Absatz 14.3.1 ist eine Konsequenz aus dem abgebrochenen Rennen in Fuji 2013, bei dem nur wenige Runden hinter dem Safety-Car gefahren werden konnten, bevor das Rennen zu einer festgelegten Zeit endete. Nach mehr als zehn Jahren wurde diese Bestimmung nun erstmals angewendet.
Ferrari legte Berufung ein mit der Begründung, man wolle Klarheit im Reglement. Eine gern hergezogene Begründung bei Berufungsfällen dieser Art. Die gibt es jetzt aber nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die FIA und der WEC-Veranstalter ACO zusammensetzen werden, um Klarheit im Reglement zu schaffen. Und die ist dringend nötig.
Die 6 Stunden von Spa waren nach dem schweren Unfall von Earl Bamber lange unterbrochen. Den Fans hätte wegen der Leitplankenreparatur kein Rennen mehr geboten werden können. Das Rennen wurde jedoch auf die ursprünglich geplanten 6 Stunden verlängert und endete erst um 20:55 Uhr.
Ferrari war auf dem Weg zu einem sicheren Doppelsieg. Da der Abbruch jedoch genau in ein Boxenstoppfenster fiel und die beiden werksseitig eingesetzten 499P ihren Boxenstopp noch nicht absolviert hatten, mussten sie diesen nach dem Restart durchführen und fielen auf die Plätze drei und vier zurück.
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Am Ende machte es sich das Berufungsgericht, das wegen der Paralympics ausnahmsweise nicht in Paris, sondern in Genf tagte, einfach: Ferrari verliert die Berufung gegen den zurückgewiesenen Protest bei den 6 Stunden von Spa 2024 wegen eines Formfehlers. Der Jota-Porsche #12 von Will Stevens und Callum Ilott behält den Sieg.
Die Begründung lautet, dass der ursprüngliche Protest gegen die Entscheidung, das Rennen zu verlängern ("Entscheidung 71"), nicht innerhalb des Zeitfensters von 60 Minuten eingelegt wurde. Da gegen eine solche Entscheidung kein Protest eingelegt werden kann, hätte direkt eine Berufung angekündigt werden müssen - und zwar innerhalb eines Zeitfensters von 60 Minuten.
Ferrari AF Corse legte dagegen Protest gegen das Ergebnis ein, das natürlich erst nach dem Zieleinlauf veröffentlicht wurde. Die Protestfrist gegen den Neustart war spätestens um 20:40 Uhr abgelaufen, eine Stunde nachdem die Entscheidung per E-Mail an alle Teamchefs verschickt worden war. Der Protest von Ferrari (keine Berufung) wurde um 22:03 Uhr eingereicht.
Er richtete sich sowohl gegen die Entscheidung 71 als auch gegen das vorläufige Ergebnis. Der Protest wurde mit der Begründung abgelehnt, dass gegen eine Entscheidung der Sportkommissare kein Protest eingelegt werden könne ("Entscheidung 80"). Erst danach kündigte Ferrari die Berufung an - und zwar gegen Entscheidung 80, nicht gegen Entscheidung 71.
Das Gericht rügt aber auch die Sportkommissare. Diese hätten den Protest nicht einfach mit der Begründung ablehnen dürfen, dass gegen die Entscheidung kein Protest möglich sei. Denn die Möglichkeit, gegen das vorläufige Ergebnis Protest einzulegen, ist im Sportlichen Reglement der Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC) ausdrücklich vorgesehen.
Das Ergebnis ist letztlich unbefriedigend, da es keine Klarheit über den Sachverhalt gibt, gegen den Ferrari protestiert hat. Das Gericht hat es sich durch den Formfehler sehr bequem gemacht, sich nicht mit der Sache selbst auseinandersetzen zu müssen. Und da gibt es noch einiges zu tun.
Jedenfalls mahnt das Gericht an, dass "die zuständige Sporthoheit [FIA] aufgrund dieses Urteils die entsprechenden Konsequenzen zieht". Denn das Sportliche Reglement ist in der Frage der Renndauer nicht eindeutig.
So heißt es in Absatz 14.3.1, dass die Rennzeit angehalten oder geändert werden kann, aber die in Anlage 1 festgelegte Wettkampfzeit nicht überschreiten darf. Dieser Anhang 1 (der für jede Veranstaltung neu erstellt wird) legt jedoch keine feste Zeit für das Ende der Veranstaltung fest, sondern nur die Dauer des Rennens.
Der genannte Absatz 14.3.1 ist eine Konsequenz aus dem abgebrochenen Rennen in Fuji 2013, bei dem nur wenige Runden hinter dem Safety-Car gefahren werden konnten, bevor das Rennen zu einer festgelegten Zeit endete. Nach mehr als zehn Jahren wurde diese Bestimmung nun erstmals angewendet.
Ferrari legte Berufung ein mit der Begründung, man wolle Klarheit im Reglement. Eine gern hergezogene Begründung bei Berufungsfällen dieser Art. Die gibt es jetzt aber nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die FIA und der WEC-Veranstalter ACO zusammensetzen werden, um Klarheit im Reglement zu schaffen. Und die ist dringend nötig.
Die 6 Stunden von Spa waren nach dem schweren Unfall von Earl Bamber lange unterbrochen. Den Fans hätte wegen der Leitplankenreparatur kein Rennen mehr geboten werden können. Das Rennen wurde jedoch auf die ursprünglich geplanten 6 Stunden verlängert und endete erst um 20:55 Uhr.
Ferrari war auf dem Weg zu einem sicheren Doppelsieg. Da der Abbruch jedoch genau in ein Boxenstoppfenster fiel und die beiden werksseitig eingesetzten 499P ihren Boxenstopp noch nicht absolviert hatten, mussten sie diesen nach dem Restart durchführen und fielen auf die Plätze drei und vier zurück.
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Statistik: Verfasst von Redaktion — 11.09.2024, 14:58