Ein von der KI generiertes Fake-Interview mit Michael Schumacher sorgt für Gerichtsstreit - und eine hohe Entschädigungszahlung an die Schumacher-Familie
Es war an Geschmacklosigkeit und Irreführung kaum zu überbieten - von Medienethik oder gar Anstand mal ganz zu schweigen:
Im April 2023 titelte die Illustrierte "Die Aktuelle" auf ihrem Cover: "Michael Schumacher: Das erste Interview" und präsentierte in ihrem Heft anschließend ein von der KI (Künstlichen Intelligenz) generiertes Fake-Interview, das über die Landesgrenzen hinaus für empörte Schlagzeilen sorgte.
Von einer "Welt-Sensation" schrieb das Boulevardblatt unter anderem und machte die Story auch im Inneren auf wie ein echtes Interview mit dem Rekordweltmeister der Formel 1, der sich bei einem Skiunfall in den französischen Alpen am 29. Dezember 2013 schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte und seitdem streng von der Öffentlichkeit abgeschirmt wird.
Zwar gab es auf dem Titelblatt den Zusatz "Es klingt täuschend echt" und am Ende des Artikels wurde auf die Verwendung der KI hingewiesen - den Zorn der Leser, und gleichsam eine Klage durch die Medienanwälte der Schumacher-Familie, hatten die Verantwortlichen da aber längst auf sich gezogen.
"Schwerer Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex", lautete anschließend die entsprechende Rüge des Presserats, der sowohl eine "schwere Irreführung der Leserschaft" erfüllt sah, die der Glaubwürdigkeit der Presse geschadet habe, als auch eine Verletzung der persönlichen Würde von Michael Schumacher.
Die Funke-Mediengruppe, zu der "Die Aktuelle" gehört, entschuldigte sich daraufhin und druckte eine Richtigstellung.
Indes musste die verantwortliche Chefredakteurin Anne Hoffmann, die in dieser Position seit 2009 für die redaktionellen Inhalte verantwortlich war, nach dem Skandal ihren Hut nehmen. Sie ging allerdings gerichtlich gegen die Entlassung vor - und das mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Vor dem Arbeitsgericht München setzte sich Hoffmann gegen Funke durch, die Kündigung wurde trotz der erheblichen Fehler der ehemaligen Chefredakteurin als unverhältnismäßig eingestuft und ist entsprechend unwirksam. Gegen diese Entscheidung legte Funke Rechtsmittel ein, in nächster Instanz wird der Rechtsstreit nun vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen.
Wie aus den Gerichtsunterlagen des Verfahrens am Arbeitsgericht München laut einem Bericht des Portals Übermedien jedoch ebenfalls hervorgeht, wurde das Medienhaus bereits dazu verdonnert den Geschädigten, in diesem Fall der Schumacher-Familie, ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.
Pikant: Durch das erste Urteil kommt laut F.A.Z. außerdem ans Licht, dass es zwischen der Verlagsleitung und der Chefredakteurin bereits Jahre vorher Gespräche zum Umgang mit der Schumacher-Familie gegeben habe, mit dem Gegenstand, "dass so nicht mehr über die Familie (Schumacher) berichtet werden kann, nicht zuletzt, um weitere Schmerzensgelder und Gegendarstellungen zu vermeiden".
Allein: Hoffmann und ihr Team veröffentlichten auch danach munter weitere Schumacher-Stories, ohne dafür vom Verlag abgemahnt worden zu sein. Das Gericht kam deshalb zu der Auffassung, dass ohne klare Tendenzvorgaben, ein im Boulevardjournalismus über die Ziele hinausschießender reißerischer Beitrag, nicht gänzlich auf die Verantwortung der Chefredakteurin zurückfallen könne.
Zwar kritisierte das Gericht auch Hoffmann, die das Fake-Interview vorab unter anderem einem Rechtsanwalt vorlegte, um auszuloten was "gerade noch geht" - ein Vorgang, der Hoffmann laut Gericht nicht von ihrer persönlichen Pflicht entbinde - da die ehemalige Chefredakteurin aber über 14 Jahre erfolgreich im Unternehmen gearbeitet hatte, hätte der Arbeitgeber zumindest prüfen müssen, ob auch andere Maßnahmen als eine Kündigung in Frage kommen.
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Es war an Geschmacklosigkeit und Irreführung kaum zu überbieten - von Medienethik oder gar Anstand mal ganz zu schweigen:
Im April 2023 titelte die Illustrierte "Die Aktuelle" auf ihrem Cover: "Michael Schumacher: Das erste Interview" und präsentierte in ihrem Heft anschließend ein von der KI (Künstlichen Intelligenz) generiertes Fake-Interview, das über die Landesgrenzen hinaus für empörte Schlagzeilen sorgte.
Von einer "Welt-Sensation" schrieb das Boulevardblatt unter anderem und machte die Story auch im Inneren auf wie ein echtes Interview mit dem Rekordweltmeister der Formel 1, der sich bei einem Skiunfall in den französischen Alpen am 29. Dezember 2013 schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte und seitdem streng von der Öffentlichkeit abgeschirmt wird.
Zwar gab es auf dem Titelblatt den Zusatz "Es klingt täuschend echt" und am Ende des Artikels wurde auf die Verwendung der KI hingewiesen - den Zorn der Leser, und gleichsam eine Klage durch die Medienanwälte der Schumacher-Familie, hatten die Verantwortlichen da aber längst auf sich gezogen.
"Schwerer Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex", lautete anschließend die entsprechende Rüge des Presserats, der sowohl eine "schwere Irreführung der Leserschaft" erfüllt sah, die der Glaubwürdigkeit der Presse geschadet habe, als auch eine Verletzung der persönlichen Würde von Michael Schumacher.
Die Funke-Mediengruppe, zu der "Die Aktuelle" gehört, entschuldigte sich daraufhin und druckte eine Richtigstellung.
Indes musste die verantwortliche Chefredakteurin Anne Hoffmann, die in dieser Position seit 2009 für die redaktionellen Inhalte verantwortlich war, nach dem Skandal ihren Hut nehmen. Sie ging allerdings gerichtlich gegen die Entlassung vor - und das mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Vor dem Arbeitsgericht München setzte sich Hoffmann gegen Funke durch, die Kündigung wurde trotz der erheblichen Fehler der ehemaligen Chefredakteurin als unverhältnismäßig eingestuft und ist entsprechend unwirksam. Gegen diese Entscheidung legte Funke Rechtsmittel ein, in nächster Instanz wird der Rechtsstreit nun vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen.
Wie aus den Gerichtsunterlagen des Verfahrens am Arbeitsgericht München laut einem Bericht des Portals Übermedien jedoch ebenfalls hervorgeht, wurde das Medienhaus bereits dazu verdonnert den Geschädigten, in diesem Fall der Schumacher-Familie, ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.
Pikant: Durch das erste Urteil kommt laut F.A.Z. außerdem ans Licht, dass es zwischen der Verlagsleitung und der Chefredakteurin bereits Jahre vorher Gespräche zum Umgang mit der Schumacher-Familie gegeben habe, mit dem Gegenstand, "dass so nicht mehr über die Familie (Schumacher) berichtet werden kann, nicht zuletzt, um weitere Schmerzensgelder und Gegendarstellungen zu vermeiden".
Allein: Hoffmann und ihr Team veröffentlichten auch danach munter weitere Schumacher-Stories, ohne dafür vom Verlag abgemahnt worden zu sein. Das Gericht kam deshalb zu der Auffassung, dass ohne klare Tendenzvorgaben, ein im Boulevardjournalismus über die Ziele hinausschießender reißerischer Beitrag, nicht gänzlich auf die Verantwortung der Chefredakteurin zurückfallen könne.
Zwar kritisierte das Gericht auch Hoffmann, die das Fake-Interview vorab unter anderem einem Rechtsanwalt vorlegte, um auszuloten was "gerade noch geht" - ein Vorgang, der Hoffmann laut Gericht nicht von ihrer persönlichen Pflicht entbinde - da die ehemalige Chefredakteurin aber über 14 Jahre erfolgreich im Unternehmen gearbeitet hatte, hätte der Arbeitgeber zumindest prüfen müssen, ob auch andere Maßnahmen als eine Kündigung in Frage kommen.
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Statistik: Verfasst von Redaktion — 23.05.2024, 18:14